Aktuelle Corona Bestimmungen ab 3.09. – 3G auf allen Sportstätten

das Robert Koch-Institut wies für den Kreis Offenbach am Donnerstag eine Inzidenz von 113,6 aus, heute 118,9. Am Mittwoch lag der Wert mit 100,7 erstmals über dem dritten Warnschwellenwert gemäß des „Präventions- und Eskalationskonzeptes zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 in Hessen“. Es ist festzustellen, dass im Gegensatz zu noch vor zwei Wochen inzwischen ein reges und diffuses Infektionsgeschehen im Kreisgebiet besteht. Zwei Drittel der Neuinfizierten sind jünger als 40 Jahre. Zudem wird deutlich, dass mehr als 90 Prozent der Neuinfizierten innerhalb der letzten sieben Tage keinen vollständigen Impfschutz haben. Die 3G-Regel gewinnt zusätzlich zur Einschränkung der Kontakte immer mehr an Bedeutung, um die Ausbreitung des Virus einzuschränken.

Ab heute, 3. September 2021, gelten weitere Einschränkungen. Diese werden vom Land Hessen im Eskalationskonzept vorgegeben und sind durch eine Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes umzusetzen. Folgende Änderungen zu den aktuellen Regeln nach den Bestimmungen der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoSchuV) des Landes Hessen gibt es konkret u.a.:

  • Bei Veranstaltungen, darunter auch Fachmessen und Kulturangebote, sind maximal 100 Personen in geschlossenen Räumen und 200 Personen im Freien erlaubt. Genesene oder vollständig geimpfte Personen zählen nicht mit. Das Gesundheitsamt kann Ausnahmen zulassen.
  • Im öffentlichen Raum dürfen sich nur noch Angehörige von zwei Haushalten oder maximal zehn Personen treffen. Dabei zählen Kinder bis einschließlich 14 Jahren sowie geimpfte oder genesene Personen nicht mit.
  • Ausschließlich Genesene, Geimpfte, Getestete dürfen die Innen- und Außengastronomie, Veranstaltungen sowohl im Innenraum als auch im Freien (Zusammenkünfte, Fachmessen, Kulturangebote, Galerien, Theater, Museen, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen) und Sportstätten (insbesondere Fitnessstudios, Hallenbäder, Saunen, Sporthallen, Sportplätze) betreten. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen, für Spielbanken, Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, für die Innenräume von Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie für die Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Überall, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, ist eine medizinische Maske – OP-Maske oder Schutzmaske der Standards FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar, jeweils ohne Ausatemventil – zu tragen. Dies ist insbesondere beim Einlass in Verkaufsstellen des Einzelhandels, in Warteschlangen, an Haltestellen des ÖPNV und bei öffentlichen Darbietungen zu beachten.
  • Die neue Allgemeinverfügung hebt die seitherige Allgemeinverfügung auf und ist befristet bis zum Donnerstag, 30. September 2021. Gemäß dem Eskalationskonzept sollen die Beschränkungen wieder ab dem nächsten Tag zurückgenommen werden, wenn der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wurde.

Somit dürfen Sportstätten nur unter Beachtung der „3-G-Regelungen“ betreten werden (im Freien wie auch Innenräume).

Die komplette Allgemeinverfügung sowie die Pressemitteilung des Kreises Offenbach hierzu finden Sie unter:

Eine Übersicht über Teststellen, wo Corona-Schnelltests aktuell kostenlos erhältlich sind, kann unter www.kreis-offenbach.de/testanspruch abgerufen werden. Corona-Schutzimpfungen sind ohne Termin möglich. Alle Details sind unter www.kreis-offenbach.de/impfzentrum nachzulesen.

Weitere Grundlagen:

TCAW Obertshausen e.V.